Einschreibung
Zugangsvoraussetzungen
Voraussetzungen für die Zulassung zum Studiengang sind:
- eine allgemeine oder fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abiturzeugnis)*,
- der Nachweis von Englischkenntnissen mindestens der Niveaustufe B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) für Sprachen; muss spätestens am Tag der Einschreibung vorgelegt werden.
*Nähere Informationen zum Zugang an bayerischen Hochschulen finden Sie hier.
Weitere Informationen zur Bewerbung und zu den Voraussetzungen finden Sie auch in unserem FAQ.
Bewerbungsunterlagen
Die Aufnahme des Studiums ist nur zum Wintersemester möglich. Die Einschreibung ist ab dem 15. April bis zum Semesterstart möglich und erfolgt über CAMPUSonline. Als Hilfestellung haben wir einen Leitfaden für die Bewerbung über CAMPUSonline entwickelt.
Bewerber*innen mit deutscher Staatsangehörigkeit bzw. mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung benötigen folgende Dokumente:
- der Nachweis über die Hochschulzugangsberechtigung (in Kopie - eine beglaubigte Kopie muss spätestens bei der Immatrikulation vorgelegt werden),
- der Nachweis von Englischkenntnissen mindestens der Niveaustufe B2 (gemäß Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen (GER) für Sprachen)*,
- ein tabellarischer Lebenslauf als ergänzende Unterlage,
- sofern vorliegend Nachweise über eine einschlägige Berufsausbildung, andere berufspraktische Tätigkeiten oder studiengangspezifische Zusatzqualifikationen.
* Wenn Sie das Fach Englisch bis zum Abitur belegt haben, ist Ihr Zeugnis i.d.R. ein direkter Nachweis für das Sprachniveau B2 in Englisch.
Bewerber*innen mit EU-/ Nicht-EU Staatsangehörigkeit benötigen folgende Unterlagen:
- Vorprüfungsdokumentation (VPD) von uni-assist für die Universität Bayreuth (gilt nur für Bewerbende, die keine Staatsbürger der EU, des EWR oder der Schweiz sind),
- Sekundarschulabschluss mit Fächer- und Notenübersicht (Originalsprache + vereidigte Übersetzung in Deutsch oder Englisch),
- der Nachweis von Deutschkenntnissen mindestens der Niveaustufe B2 (gemäß Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen (GER) für Sprachen),
- der Nachweis von Englischkenntnissen mindestens der Niveaustufe B2 (gemäß Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen (GER) für Sprachen),
- ein tabellarischer Lebenslauf als ergänzende Unterlage,
- sofern vorliegend Nachweise über eine einschlägige Berufsausbildung, andere berufspraktische Tätigkeiten oder studiengangspezifische Zusatzqualifikationen.
Je nach Herkunftsland und Bildungshistorie können weitere, u.a. länderspezifische Dokumente erforderlich sein. Nähere Informationen finden Sie hier.