FAQs
- Ist ein Studienstart zum Sommersemester und zum Wintersemester möglich?Einklappen
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Der Neubeginn des Studiums ist nur zum Wintersemester möglich.
- Wann beginnt das Semester?Einklappen
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Das Semester beginnt jeweils im Oktober bzw. im April; den genauen Beginn der Vorlesungszeit erfahren Sie auf der Seite der Studierendenkanzlei.
Der offizielle Start des Wintersemesters ist am 1. Oktober 2024. Vorlesungsbeginn ist am 14. Oktober 2024.
- Gibt es eine begrenzte Anzahl an Studienplätzen?Einklappen
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Nein, jeder, der das Eignungsfeststellungsverfahren erfolgreich durchläuft, erhält eine Zulassung und damit die Möglichkeit, sich einzuschreiben.
- Wo wird der Studiengang gelehrt?Einklappen
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Der Studiengang wird an der neu gegründeten Fakultät für Lebenswissenschaften in Kulmbach (ungefähr 25 km von dem Hauptcampus der Universität Bayreuth entfernt) gelehrt. Die Räumlichkeiten des Campus in Kulmbach kombinieren industriellen Charme mit modern ausgestatteten Lehr- und Laborräumen.
In Kulmbach befinden sich nicht nur mehrere international agierende Unternehmen der Lebensmittelbranche, sondern auch das Max Rubner-Institut, die Bayerische Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen, eine staatliche Fachschule für Lebensmitteltechnik, das Kompetenzzentrum für Ernährung und das Klinikum Kulmbach. All diese Einrichtungen sind in verschiedene Forschungsprojekte und in der Lehrtätigkeit der Fakultät eingebunden. Weil bis zur Fertigstellung des Campus-Baus nur Interimsräumlichkeiten zur Verfügung stehen, bleibt auch bei den neuen Studierenden in Kulmbach Pioniergeist gefragt.
- Wo kann ich Informationen über aktuelle Studieninhalte und Berufsperspektiven finden?Einklappen
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Eine Studiengangspräsentation sowie "Mini-Vorlesungen" über charakteristische Studieninhalte der Fakultät finden Sie hier.
- Wie hoch ist der Anteil an Chemie/ Physik?Einklappen
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Der Studiengang ist interdisziplinär aufgebaut und vereint Module aus den Bereichen Natur-, Sozial-, Verhaltens-, Wirtschafts- und Rechtswissenschaften. Im Bereich der Naturwissenschaften umfasst das Programm die Themenfelder „biologische Grundlagen“, „chemische und biochemische Grundlagen“, „Biologie des Menschen“ und „Sportwissenschaft“, in denen neben der theoretischen Wissensvermittlung eine Vielzahl von Laborpraktika die aktuellen Methoden in den Forschungsbereichen ergänzen sollen. Der naturwissenschaftliche Hintergrund bildet die Basis, den ganzheitlichen Ansatz im Bereich Ernährung, Lebensmittel und Gesundheit zu verstehen.
- Gibt es auch englischsprachige Lehrveranstaltungen?Einklappen
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Der Hauptteil der Lehrveranstaltungen findet in deutscher Sprache statt. Vereinzelt werden auch englischsprachige Module angeboten. Zudem ist ein Großteil der Fachliteratur englischsprachig. So können Sie neben dem Erwerb von Fach- und Methodenkompetenzen auch Ihre Sprachkompetenzen trainieren.
- Gibt es Pflichtpraktika?Einklappen
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Vor Studienstart: Für die Zulassung zum Studiengang wird kein Vorpraktikum verlangt. Sofern Sie allerdings bereits über eine einschlägige Berufsausbildung, andere berufspraktische Tätigkeiten oder studiengangsspezifische Zusatzqualifikationen verfügen, können Sie bei Ihrer Bewerbung einen Nachweis einreichen.
Während des Studiums: Nein, ein außeruniversitäres Praktikum ist nicht verpflichtend im Studienverlaufsplan vorgeschrieben.
- Wie lange ist die Regelstudienzeit?Einklappen
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Als Regelstudienzeit wird die Semesteranzahl bezeichnet, die nötig ist, um den jeweiligen Studiengang abzuschließen. Beim Bachelorstudiengang „Lebensmittel- und Gesundheitswissenschaften“ beträgt sie 6 Semester. Es werden 180 ECTS-Punkte erreicht
- Was sind ECTS-Punkte? Einklappen
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ECTS-Punkte – auch Credit Points (CP) und Leistungspunkte genannt - sind ein Maß für den Arbeitsaufwand der Lehrveranstaltungen im Studium. Dabei entspricht ein ECTS-Punkt einem Arbeitsaufwand von 30 Stunden. Gibt es für eine Lehrveranstaltung z.B. 6 ECTS-Punkte, bedeutet dies, dass durchschnittlich 180 Stunden Arbeit notwendig sind. Zu den Arbeitsstunden zählen z.B. das Besuchen der Lehrveranstaltung, aber auch deren Vor- und Nachbereitung.
- Welche Berufsperspektiven habe ich nach dem Studium?Einklappen
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Nach erfolgreichem Abschluss Ihres Studiums steht Ihnen ein weites berufliches Tätigkeitsfeld im nationalen und internationalen ernährungs- und gesundheitswissenschaftlichen Bereich offen. Zu den möglichen Arbeitsgebern gehören:
- national und international agierende Unternehmen
- weltweit agierende Institutionen (z. B. Institutionen und Agenturen der EU, Organe und Hilfsprogramme der Vereinten Nationen)
- Forschungseinrichtungen im Bereich Ernährungs- und Gesundheitswissenschaften
- politische und politikberatende Einrichtungen
- Nichtregierungsorganisationen
- Verwaltung im Gesundheitswesen und Sozialwesen
- Patienten- und Verbraucherverbände, Gesundheitsberatung
- Krankenkassen, Rentenversicherung
- Kliniken und Gesundheitseinrichtungen, z.B. Kur- und Reha-Zentren, Sport- und Wellness-Einrichtungen, Präventionszentren
- Lebensmittelindustrie, z.B. Qualitätssicherung und -Management
- Medien mit Schwerpunkt Gesundheit, Lebensmittel, Ernährung
Weiterhin bilden die erworbenen Kenntnisse und Kompetenzen die ideale Grundlage für diverse Aufbaustudiengänge, darunter auch die fakultätseigenen Masterstudiengänge "Food Quality and Safety" (M.Sc.) Food System Sciences (M.Sc.) und "Global Food, Nutrition and Health" (M.Sc.).
- Kann ich an mein Bachelorstudium einen Master anschließen?Einklappen
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Ja, der Bachelorabschluss qualifiziert zum Masterstudium.
Zugangsvoraussetzungen
- Welche Zugangsvoraussetzungen muss ich erfüllen?Einklappen
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Für den Studiengang „Lebensmittel- und Gesundheitswissenschaften benötigen Sie eine Hochschulzugangsberechtigung. In der Regel ist das ein Zeugnis über die allgemeine (= Abitur) oder fachgebundene Hochschulreife. Die Fachhochschulreife (auch „Fachabitur“ genannt) genügt leider nicht für ein universitäres Studium. Ausländische Zeugnisse werden auf ihre Vergleichbarkeit hin geprüft. Alle Informationen zum Hochschulzugang finden Sie hier.
Es gibt auch Möglichkeiten, ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung das Studium aufzunehmen. Bei Fragen hierzu hilft die Studierendenkanzlei.
Eine weitere Zugangsvoraussetzung ist der Nachweis von Englischkenntnissen mindestens der Niveaustufe B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) für Sprachen.
- Ist der Studiengang auch für Fachabiturient*innen geeignet?Einklappen
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Die Fachhochschulreife (auch „Fachabitur“ genannt) allein genügt leider nicht für ein universitäres Studium. Wenn Sie allerdings bereits ein Studium an einer Fachhochschule in einem engverwandten Studiengang und Leistungen im Umfang von i.d.R. 60 Leistungspunkten aufgenommen haben, ist eine Zulassung möglich.
- Ist der Studiengang auch für beruflich Qualifizierte geeignet? Einklappen
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Es gibt auch Möglichkeiten, ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung das Studium aufzunehmen. Bei Fragen hierzu hilft die Studierendenkanzlei.
- Wie kann ich ausreichende Englischkenntnisse nachweisen?Einklappen
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Die Niveaustufe Englisch B2 kann durch eines der folgenden Dokumente nachgewiesen werden:
- Abiturzeugnis, auf dem mindestens B2 bzw. 7-8 Jahre Spracherwerb (Note im Durchschnitt mindestens 5 Punkte bzw. die Notenstufe "ausreichend" in den letzten beiden Halbjahren) aufgeführt ist – in der Regel ist die erworbene Niveaustufe auf dem Abiturzeugnis ausgewiesen,
- Zeugnisse (auch Halbjahreszeugnisse), die 7-8 Jahre Spracherwerb nachweisen (Note im Durchschnitt mindestens 5 Punkte bzw. die Notenstufe "ausreichend" in den letzten beiden Halbjahren),
- Erfolgreicher Abschluss eines Testzertifikates (beispielsweise IELTS, TOEFL, Cambridge),
- Nachweis, dass die Hochschulzugangsberechtigung in englischer Sprache erworben wurde.
Der Nachweis muss spätestens am Tag der Einschreibung vorgelegt werden.
Ein Nachweis ist nicht erforderlich, wenn Sie aus einem Land kommen, in welchem Englisch die Amts- und Bildungssprache ist.
- Abiturzeugnis, auf dem mindestens B2 bzw. 7-8 Jahre Spracherwerb (Note im Durchschnitt mindestens 5 Punkte bzw. die Notenstufe "ausreichend" in den letzten beiden Halbjahren) aufgeführt ist – in der Regel ist die erworbene Niveaustufe auf dem Abiturzeugnis ausgewiesen,
- Welche Englischzertifikate werden akzeptiert?Einklappen
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Die Universität Bayreuth akzeptiert folgende Zertifikate:
- UNIcert II: Pass oder besser
- Cambridge Proficiency: Pass oder besser
- Cambridge Advanced: Grade C oder besser
- Cambridge First: Grade B oder besser
- IELTS: Band 6.5
- TOEFL iBT: 80
- TOEFL ITP: 543
Das Abiturzeugnis wird als Nachweis anerkannt, wenn die Niveaustufe B2 oder höher ausgewiesen ist.
Bei einem Sprachniveau B1+ besteht die Möglichkeit, innerhalb des ersten Semesters einen B2-Kurs im Sprachenzentrum der Universität Bayreuth zu belegen und den Sprachnachweis nach einem Semester nachzureichen.
- Wie kann ich ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen?Einklappen
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Ein Nachweis der Deutschkenntnisse ist nur dann erforderlich, wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht in deutscher Sprache erworben haben.
Die Niveaustufe Deutsch B2 kann durch eines der folgenden Dokumente nachgewiesen werden:
- Deutsche Sprachprüfung für ausländische Studienbewerber*innen (DSH-Prüfung) mit einem Ergebnis von mindestens DSH-1. Die Universität Bayreuth bietet eine DSH-Prüfung ca. zwei Wochen vor Vorlsesungsbeginn an. (Weitere Informationen dazu finden Sie hier).
- Test Deutsch als Fremdsprache (TestDAF) mit einem Ergebnis von mindestens 14 Punkten (kein TDN unter 3)
- ÖSD Zertifikat B2
- Goethe-Zertifikat B2
- telc Deutsch B2
- Zertifikat des IIK Bayreuth B2
Alle akzeptierten Deutschnachweise sind auch auf den Seiten des International Office zu finden. Der Nachweis muss spätestens am Tag der Einschreibung vorgelegt werden.
- Deutsche Sprachprüfung für ausländische Studienbewerber*innen (DSH-Prüfung) mit einem Ergebnis von mindestens DSH-1. Die Universität Bayreuth bietet eine DSH-Prüfung ca. zwei Wochen vor Vorlsesungsbeginn an. (Weitere Informationen dazu finden Sie hier).
Bewerbung/ Einschreibung
- Gibt es eine Zulassungsbeschränkung bzw. ein Eignungsfeststellungsverfahren?Einklappen
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Nein, der Studiengang ist nicht zulassungsbeschränkt.
- Wie funktioniert die Einschreibung?Einklappen
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Die Einschreibung ist ab dem 15. April bis zum Semesterstart möglich und erfolgt über CAMPUSonline. Als Hilfestellung haben wir einen Leitfaden für die Bewerbung über CAMPUSonline entwickelt.
- Muss ich ein APS-Zertifikat (Zertifikat der Akademischen Prüfstelle) einreichen?Einklappen
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In der Regel müssen Studierende aus Indien, Vietnam und dem chinesischen Festland ein APS-Zertifikat beantragen. Wenn Ihr Antrag auf das APS-Zertifikat erfolgreich war, erhalten Sie ein Zertifikat, mit welchem Sie sich für ein deutsches Studierendenvisum und an deutschen Hochschulen bewerben können. Das APS-Zertifikat ist zeitlich unbegrenzt gültig. Bitte beachten Sie, dass das APS-Zertifikat für die Dokumentenvorprüfung durch uni-assist erforderlich ist. Weitere Informationen zum APS-Zertifikat finden Sie hier.
- Muss ich meine VPD (Vorprüfungsdokumentation) über uni-assist beantragen?Einklappen
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Internationale Bewerbende aus dem Nicht-EU-Ausland müssen ihre Unterlagen zunächst über uni-assist im Sonderverfahren Vorprüfungsdokumentation (VPD) kostenpflichtig bewerten lassen. Die entsprechenden Informationen zur Dokumentenprüfung finden Sie hier.
In den folgenden Fällen ist eine Anmeldung über uni-assist nicht erforderlich:
- Sie sind Deutscher, EU-Bürger, Bürger des EWR oder der Schweiz
- Sie sind aktuell bereits eingeschriebener Student mit Abschlussziel an der Universität Bayreuth
- Sie haben bereits einen Bachelorabschluss an einer akkreditierten deutschen Hochschule erworben
- Sie haben Ihre Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland erworben und sind damit Bildungsinländer (z.B. deutsches Abitur, Fachabitur)
- Benötige ich eine VPD, wenn ich bereits in Deutschland studiere?Einklappen
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Wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung im Nicht-EU-Ausland erworben haben, müssen Sie sich regulär über uni-assist bewerben. Da sich die Zulassungskriterien der einzelnen Hochschulen unterscheiden können, muss bei jedem Bewerber zwingend die Hochschulzugangsberechtigung überprüft werden, unabhängig davon, ob er oder sie bereits an einer deutschen Hochschule eingeschrieben war.
- Wann muss ich meine VPD über uni-assist beantragen?Einklappen
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Bitte beantragen Sie Ihre VPD (Vorprüfungsdokumentation) so früh wie möglich (mindestens 6-8 Wochen vor der Bewerbungsfrist für den gewünschten Studiengang an der Universität Bayreuth). Wir können Ihre VPD nur akzeptieren, wenn sie für eine Bewerbung an der Universität Bayreuth ausgestellt wurde. Sie können Ihre Unterlagen das ganze Jahr über bei uni-assist überprüfen lassen. Sollte das Portal für das gewünschte Semester bei uni-assist noch nicht geöffnet sein, wählen Sie einfach das aktuelle Semester aus. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie sich für das Sommer- oder das Wintersemester bei uni-assist bewerben.
Ihre VPD bleibt zwei Jahre lang gültig solange sich an Ihrer Hochschluzugangsberechtigung (bei einer Bewerbung für Bachelorstudiengänge) oder Ihrer Masterzugangsberechtigung (bei einer Bewerbung für Masterstudiengänge) sowie an den Zulassungsvoraussetzungen keine Änderungen ergeben haben.
- Was sollte ich tun, wenn ich auf meine VPD von uni-assist warte?Einklappen
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Wenn Sie noch keine VPD haben, sondern auf die Bearbeitung durch uni-assist warten, dann müssen Sie uns bestätigen, dass Sie die VPD bei uni-assist fristgerecht und vollständig beantragthaben. Ihre Bewerbung kann sonst nicht bearbeitet werden.
- Kann ich mich mit einer einzigen VPD für mehrere Studiengänge bewerben?Einklappen
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Sie können sich für alle unsere Studiengänge mit einer einzigen VPD bewerben, solange diese für ein Studium an der Universität Bayreuth ausgestellt und nicht älter als 2 Jahre ist.
Informationen für neu zugelassene Studierende
- Ich habe vor Kurzem eine Zulassung erhalten. Wie geht es nun weiter?Einklappen
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Bitte öffnen Sie Ihren CAMPUSonline Account und nehmen Sie den Studienplatz an. Nach Annahme des Studienplatzes finden Sie im Self-Service den Antrag auf Einschreibung und eine Auflistung der Dokumente, die für die Einschreibung eingereicht werden müssen. Bitte beachten Sie, dass Studierende grundsätzlich der Versicherungspflicht in einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung unterliegen. Weitere Informationen zur Versicherungspflicht finden Sie hier.
Wenn Sie spezielle Fragen zu Ihrer Zulassung haben, nutzen Sie bitte das Team Incoming Degree - FAQ und Kontakt.
- Bis wann kann ich mich an der Universität Bayreuth einschreiben?Einklappen
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Wir empfehlen eine Einschreibung bis zum Semesterbeginn am 01.10.2024, damit wir Ihnen alle Informationen zu einem gelungenen Start ins Studium (bspw. Vorkurse, Infoveranstaltungen) und den Zugang zu unserem Campus-Management-System rechtzeitig zusenden können.
Die Vorlesungen im Wintersemester 2024/25 finden vom 14. Oktober 2024 bis zum 7. Februar 2025 statt. Die Universität Bayreuth akzeptiert in Ausnahmefällen die Einschreibung bis zum 11. November 2024. Allerdings kann eine verspätete Einschreibung verschiedene Nachteile mit sich bringen, wie zum Beispiel die eingeschränkte Auswahl an Kursen und Seminaren sowie mögliche Verzögerungen bei der Organisation Ihres Studienverlaufs.
- Kann ich meine Unterlagen für die Einschreibung auch per E-Mail schicken?Einklappen
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Dies ist leider nicht möglich. Bitte schicken Sie alle geforderten Unterlagen per Post an die auf dem Einschreibe-Antrag aufgedruckte Adresse oder werfen Sie Ihre Unterlagen direkt in den Briefkasten, der sich an der Bürotür der Studierendenkanzlei befindet (Raum 1.09, ZUV Gebäude, Universitätsstraße 30, 95447 Bayreuth). Detaillierte Informationen zum Einschreibungsprozess finden Sie auf der Webseite der Studierendenkanzlei.
- Ist es möglich, den Beginn des Studiums zu verschieben?Einklappen
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Ja, das ist möglich. Wenn Sie sich entscheiden, den angebotenen Studienplatz erst zu einem späteren Zeitpunkt anzunehmen, müssen Sie zu diesem Zeitpunkt keine weiteren Schritte unternehmen. Sobald sich das Bewerbungsportal für den von Ihnen gewünschten Studienbeginn öffnet, müssen Sie lediglich Ihr Zulassungsschreiben erneut in CampusOnline unter der Rubrik hochladen:
"Zulassung der Uni Bayreuth für diesen Studiengang aus einem vorangegangenem Semester (und ggf. separater Auflagenbescheid)".
Alle anderen geforderten Dokumente können Sie einfach überspringen, falls sie sich nicht geändert haben. Sie erhalten dann so schnell wie möglich Ihren "neuen" Zulassungsbescheid.
- Woher bekomme ich meinen Studierendenausweis (UBT-Campus-Card)?Einklappen
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Ihre Campus-Card (inklusive Semesterticket für die öffentlichen Verkehrsmittel) wird Ihnen per Post zugeschickt. Bitte vergewissern Sie sich, dass Ihre aktuelle Adresse in Ihrem CAMPUSonline-Account hinterlegt ist und Ihr vollständiger Name am Briefkasten zu finden ist. Weitere Informationen zu Gebrauch und Datensicherheit finden Sie auf der Webseite der Studierendenkanzlei.
- Wo finde ich eine Unterkunft?Einklappen
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Da alle Vorlesungen an unserer Fakultät in Kulmbach stattfinden, empfehlen wir, sich eine Unterkunft in Kulmbach zu suchen. Weitere Informationen finden Sie hier.
- Wo finde ich Informationen über Stipendien?Einklappen
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Weitere Informationen über Stipendien finden Sie hier.